DEIN Führerschein



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Du bist richtig bei uns, wenn Du Deinen Pkw-Führerschein machen möchtest,
gerne auch begleitetes Fahren mit 17. Anmelden kannst Du Dich auch für eine Motorradausbildung Deiner Wahl in den Klassen A, A1, A2 und AM.
Wir sind für Euch da
Di / Do 17:00 bis 20:30 Uhr / Sa 10:00 bis 12:00 Uhr
Wir sind für Euch da
Mo / Mi 17:00 (18:00) bis 20:00 Uhr
Du möchtest Mobile Freiheit verschenken? Das geht ganz flexibel mit dem Flittner-Gutschein, egal ob für die Anmeldung, eine Fahrstunde, einen beliebigen Wert oder sogar der ganze Führerschein. Jederzeit bei uns in der Fahrschule mitnehmen oder bestellen per Mail.
Sich den Fahrtwind um die Nase wehen zu lassen – und das schon mit 16 Jahren.
Mit dem „kleinen“ Motorrad-Führerschein darfst Du Motorräder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm fahren, und die Leistung darf maximal 11kW betragen.
Mach Dir keine Gedanken mehr um Kubikzentimeter oder Höchstgeschwindigkeit.
Mit der A – Klasse kannst Du alle Krafträder und dreirädrigen Kraftfahrzeuge ohne Leistungsbegrenzung fahren. Dafür musst Du mindestens 24 Jahre alt sein, oder schon die leistungsreduzierte Klasse A2 besitzen.
Mit dem Führerschein der Klasse B196 kannst Du Zweiräder der Klasse A1 fahren.
Wenn Du mit Deinem Auto-Führerschein Motorradfahren willst, brauchst Du eine theoretische und praktische Fahrerschulung, damit darfst Du Krafträder der Klasse A1 fahren. Das heißt das Bike darf nicht mehr wie 125ccm³ Hubraum haben und nicht mehr wie 15 PS Leistung. Eine Prüfung musst Du nicht mehr machen.
Die Berechtigung wird im Führerschein durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 bei der Fahrerlaubnisklasse B dokumentiert.
Grundvoraussetzungen für die Klasse B196 sind:
Ihr habt keine Lust mehr aufs Eltern-Taxi? Logisch – Selbst zu fahren ist eh viel lässiger, und schafft ganz neue Freiheiten und bereitet nebenbei schon mal aufs Erwachsensein vor.
Schon mit 15 Jahren kannst Du auf den Motorroller umsteigen.
Mit dem kleinen Zweirad – Klasse AM bist Du in einem gemächlichen Tempo unterwegs, die maximale Höchstgeschwindigkeit liegt bei 45 km/h, die Größe des Hubraums darf 50ccm nicht überschreiten.
P.S. Den Rollerführerschein darfst Du bis zu Deinem vollendeten 16. Lebensjahr nur in Deutschland fahren.
Mit dem motorisierten Fahrrad muss Du nur eine Prüfbescheinigung ablegen.
Natürlich musst Du auch bei der Mofa-Prüfbescheinigung fit in Theorie und Praxis sein, wobei Du nur eine Theorieprüfung ablegen musst – keine praktische Prüfung.
Theorie
6 Doppelstunden zu je 90 Minuten
Praxis
Mindestens 1 Doppelstunden zu je 90 Minuten
Nach erfolgreicher Theorieprüfung darfst du mit der Prüfbescheinigung Mofas mit höchstens 50 ccm und einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h fahren.