Gilt am Parkplatz "rechts vor links"?
Ja und Nein!
"Rechts vor links" gilt auf Parkplätzen nur, wenn die Fahrspuren auf dem Parkplatz als Straßen erkennbar und entsprechend markiert sind.
Dann gilt § 8 StVO. Wer von rechts kommt, hat Vorfahrt. Ist der Parkplatz aber einfach nur eine große Fläche mit markierten Parkflächen so gilt gegenseitige Rücksicht.
So entschied zum Beispiel das Landgericht Detmold in einem entsprechenden Fall (AZ 10 S 1/12). Die Richter verteilten die Schuld 50/50, weil beide nicht vorsichtig genug gefahren sind.
Heißt ich muss mich immer so verhalten als hätte ich keine Vorfahrt und nicht auf mein Recht bestehen.
Übrings ob am Parkplatz das Schild "hier gilt die StVO" steht oder nicht, spielt keine Rolle. Jede Fläche die nicht mit Schranken oder Zäumen abgetrennt ist, ist öffentlich und somit gilt automatisch die StVO.
Gute Fahrt!